Mit unseren kompakten Geschwindigkeitsaufklebern nach § 36 StVZO informierst du deine Kunden zuverlässig über die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach dem Räderwechsel. Ideal für Winter- und Allwetterreifen, sorgen sie im Fahrzeuginnenraum dafür, dass der Fahrer sofort weiß, wie schnell er maximal fahren darf.
Unsere Aufkleber bieten dir:
Lichtecht – behält Farbe und Kontrast auch bei starker Sonneneinstrahlung
Hitzebeständig – trotzt Motorwärme und Temperaturschwankungen
Rückstandslos entfernbar – lässt sich sauber ablösen, ohne Kleberückstände
Geschwindigkeitsangabe max. 180 km/h - Index S
Format: 25 mm Durchmesser – perfekt dezent und trotzdem gut sichtbar.
§ 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen
„Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. … Sind Fahrzeuge mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 gekennzeichnet sein.“
Für M+S-Reifen (Winterreifen) gilt: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit musst du im Blickfeld des Fahrers deutlich angeben und darf im Betrieb nicht überschritten werden.
Deine Vorteile auf einen Blick:
Rechtssicherheit: Erfüllung der Kennzeichnungspflicht nach § 36 und § 58 StVZO
Mehr Sicherheit: Verkehrsteilnehmer wissen sofort, wie schnell gefahren werden darf
Professioneller Service: Signalisiere deinen Kunden Fachkompetenz und Sorgfalt
Setze jetzt auf unsere Service-Reifen-Aufkleber und biete deinen Kunden den perfekten Hinweis zur Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem Räderwechsel!
Wenn du Winter-, M+S- oder andere Reifen mit niedrigerer Höchstgeschwindigkeit montierst, musst du gemäß § 36 StVZO einen „Geschwindigkeitsaufkleber Räder“ anbringen, damit du und nachfolgende Verkehrsteilnehmer über die zulässige Höchstgeschwindigkeit informiert sind.
§ 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen
Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen und besonders der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit entsprechen. Legst du Reifen auf, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen (z. B. Winterreifen, M+S), muss die zulässige Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.
§ 58 StVZO – Geschwindigkeitsschilder
Ein Geschwindigkeitsschild zeigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h an.
Es muss kreisrund mit 200 mm Durchmesser und schwarzem Rand sein. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer, fetter Engschrift (120 mm Höhe) auszuführen.
Retroreflektierende Ausführungen sind erlaubt, müssen DIN 74069 entsprechen und ein Prüfzeichen tragen.
Pflicht zur Anbringung haben mehrspurige Fahrzeuge ≤ 60 km/h und Anhänger < 100 km/h – je nach Fahrzeugtyp an Heck und beiden Längsseiten.
Winter- und Ganzjahresreifen (M+S): Seit dem 1. Januar 2018 ist das Alpine-Symbol (dreigezackter Berg mit Schneeflocke) Pflicht. Fehlt es und die Reifen haben niedrigeres Speed-Rating als das Fahrzeug, musst du einen Aufkleber anbringen, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit angibt.
Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ≤ 60 km/h (z. B. Stapler, Flurförderzeuge): ebenfalls gekennzeichnet mit einem Geschwindigkeitsschild nach § 58 StVZO.
Anhänger mit eigener mittlerer Bremsverzögerung < 2,5 m/s² oder bbH < 100 km/h: ebenso gekennzeichnet erforderlich.
Setze den Aufkleber möglichst gut sichtbar im Fahrzeuginnenraum nahe der A-Säule oder außen an Heck/Längsseite an, damit er nicht durch Ladung oder Aufbau verdeckt wird.
Sicherheit erhöhen: Nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen sofort, dass dein Fahrzeug nur langsam fahren darf.
Rechtssicherheit: Du verhinderst Bußgelder und Punkte in Flensburg durch korrekte Kennzeichnung.
Vertrauen schaffen: Du zeigst Professionalität und Sorgfalt – gerade als Werkstatt oder Fuhrparkbetreiber ein Plus.
Mit dem korrekten „Geschwindigkeitsaufkleber Räder“ erfüllst du alle Vorgaben aus § 36 und § 58 StVZO und sorgst für Rechtssicherheit sowie erhöhte Verkehrssicherheit.